Die assistierte Reproduktion regeln die Artikel 141–144 des georgischen Gesetzes über die Gesundheitsversorgung (Nr. 1139, 1997). IVF ist bei Unfruchtbarkeit oder dem Risiko einer Erbkrankheit erlaubt, mit Keimzellen oder Embryonen des Paares oder eines Spenders und mit schriftlicher Einwilligung des Paares. Eine Behandlung mit Spendersamen ist ausdrücklich auch für alleinstehende Frauen erlaubt. Rechtlich sind die Partner die Eltern des Kindes; Spender oder Leihmutter können nicht als Eltern anerkannt werden.
Artikel 143 erlaubt Leihmutterschaft für ein Paar, wenn die Frau keine Gebärmutter hat. Im Juni 2023 kündigte die Regierung an, Leihmutterschaft auf georgische Staatsbürger zu beschränken. Stand September 2026 ist diese Beschränkung nicht in Kraft getreten: Die Artikel 141–144 sind in der aktuellen konsolidierten Fassung auf Matsne, dem amtlichen Gesetzesportal Georgiens (Fassung vom 10. Juni 2026), unverändert. Die Politik kann sich dennoch kurzfristig ändern.
Zur Bezahlung von Spenderinnen oder Leihmüttern, zur Anonymität von Spendern, zur Zahl der übertragenen Embryonen und zur Staatsangehörigkeit der Wunscheltern schweigt das Gesetz; die Zulassungsregeln stammen daher überwiegend aus der Praxis der Kliniken. Kliniken nehmen in der Regel heterosexuelle Paare auf, die verheiratet sind oder seit mindestens einem Jahr zusammenleben, und schließen gleichgeschlechtliche Paare und alleinstehende Männer von der Leihmutterschaft aus. Zur Anonymität von Spendern machen Kliniken unterschiedliche Angaben. Georgien hat die Oviedo-Konvention des Europarats ratifiziert, deren Artikel 14 die Wahl des Geschlechts eines Kindes verbietet, außer um eine schwere geschlechtsgebundene Erbkrankheit zu vermeiden.
Geotour organisiert Reisen ausschließlich für IVF, das Einfrieren von Eizellen und Behandlungen mit Spenderkeimzellen. Wir organisieren, vermitteln oder bewerben keine Leihmutterschaft, keine Geschlechtswahl und keine Pakete mit „Baby-Garantie“, und wir geben keine Erfolgsquoten von Kliniken weiter. Betrifft Ihre Frage eine Leihmutterschaft, wenden Sie sich bitte an eine unabhängige Anwältin oder einen unabhängigen Anwalt in Ihrem Heimatland: In manchen Ländern, darunter Deutschland und das Vereinigte Königreich, sind Leihmuttervermittlung und die Werbung dafür selbst strafbar oder verboten.